❓ Abfälle aus dem Rückbau des AKW Biblis – Teil II
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Entsorgung von Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis thematisiert. Es wird auf die Radioaktivität der Abfälle und deren Einstufung im Rahmen des Strahlenschutzrechts eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner der Region Biblis sowie die Mitarbeiter der Deponien, die mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentralen Fragen der Anfrage betreffen die Gefährlichkeit strahlender Abfälle, die Bedeutung der Abfallmenge für die Gefährlichkeit und die Kriterien zur Geeignetheit von Deponien für die Entsorgung freigemessener Abfälle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Radioaktivität der Abfälle so gering ist, dass sie nach den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung freigegeben werden können. Die Dosisgrenzwerte sind entscheidend für die Bewertung der Gefährlichkeit. Die Freigabe von Abfällen erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Nutzungsszenarien.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Gerald Kummer von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung verweist auf die geltenden Dosisgrenzwerte und das Strahlenschutzrecht. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, insbesondere auf die Antwort zu einer vorherigen Anfrage zum Thema.