❓ Psychotherapeutische Behandlung von Zuwanderern – Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die psychotherapeutische Behandlung von Zuwanderern in Hessen und hinterfragt die ausreichende psychiatrische Versorgung sowie die Bedarfsplanung der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Zuwanderer in Hessen, insbesondere Asylbewerber und Flüchtlinge mit psychischen Erkrankungen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellungen beziehen sich auf die Untersuchung von Zuwanderern auf psychische Erkrankungen, die Bedarfsplanung für Therapieplätze und die Finanzierung zusätzlicher Behandlungskapazitäten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Zuwanderer im Rahmen der Erstuntersuchung auf psychische Erkrankungen untersucht werden. Es gibt jedoch keine statistischen Erfassungen zu behandlungsbedürftigen Erkrankungen. Die Bedarfsplanung orientiert sich an der Wohnbevölkerung, was die Bedürfnisse von Zuwanderern nicht ausreichend berücksichtigt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die derzeitigen Einrichtungen nicht ausreichen, um die psychiatrische Versorgung von Zuwanderern sicherzustellen. Die Landesregierung hält die bestehenden Maßnahmen für ausreichend und verweist auf die Bedarfsplanungs-Richtlinie, die auch besondere Inzidenzen berücksichtigt.