❓ Finanzielle Bezuschussung der Diakonie Hessen e.V. - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die finanzielle Bezuschussung der Diakonie Hessen e.V. zur Unterstützung der unabhängigen Verfahrensberatung für Asylsuchende in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Details der Finanzierung und den Kriterien für die Beraterstellen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylsuchende in Hessen, die auf die Unterstützung der unabhängigen Verfahrensberatung angewiesen sind, sowie die Diakonie Hessen e.V. als Träger dieser Beratungsstellen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Kriterien für die Einstellung der Berater, der Anzahl der Beraterstellen, der Bezahlung und der Verwendung der Fördermittel.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Diakonie Hessen e.V. für die Einstellung und Beurteilung der Berater zuständig ist. Es werden 3,3 VZÄ Stellen beantragt und die Bezahlung richtet sich nach den geltenden Tarifverträgen. Die finanzielle Unterstützung gilt nicht für bereits eingerichtete Stellen. Die Verwendung der Mittel wird durch Verwendungsnachweisprüfungen sichergestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Antworten der Landesregierung beinhalten Informationen über die Anzahl der Beraterstellen und die Kriterien für deren Bezahlung. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, um weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung der Diakonie zu erhalten.