❓ Umsetzung Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz)) bzgl. zusätzliche Pflegehilfskraftstellen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die Umsetzung des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) in Hessen, insbesondere die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pflegeeinrichtungen in Hessen sowie die dort beschäftigten Pflegehilfskräfte und die Pflegebedürftigen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der finanzierten Stellen, den Anträgen auf Zuschüsse, den betroffenen Einrichtungen und dem bürokratischen Aufwand für die Antragstellung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass 145 Kräfte auf Basis des § 85 Abs. 9 SGB XI erfasst wurden, während keine Kräfte auf Basis des § 85 Abs. 11 SGB XI erfasst wurden. 63 Anträge wurden positiv beschieden, einer negativ. 70 Einrichtungen profitieren von den zusätzlichen Stellen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin Dr. Daniela Sommer fragt nach der Umsetzung des GPVG in Hessen. Die Landesregierung gibt an, dass die Finanzierung vollständig durch die Pflegeversicherung erfolgt und dass die AG stationäre Pflege in Hessen eine einjährige Berufserfahrung für die neuen Stellen verlangt. Es wurden keine verhinderten Stellen aufgrund der Anforderungen gemeldet.