Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

❓ Verfahrensbeistände

7. Oktober 2021Dokument 20/6502 · WP 20Hessen
Nadine Gersberg, Gerald Kummer
VerfahrensbeiständeKindschaftssachenQualitätsstandardsHäusliche GewaltVergütung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Kleinen Anfrage wird die Rolle der Verfahrensbeistände in Kindschaftssachen thematisiert. Es wird erörtert, wie die Interessen von Kindern vor Gericht vertreten werden und welche Qualitätsstandards für die Verfahrensbeistände in Hessen gelten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder in Kindschaftssachen, Verfahrensbeistände, sowie die Justiz und Sozialbehörden in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Verfahrensbeistände, den festgelegten Qualitätsstandards, den beruflichen Hintergründen der Beistände und der Vergütung sowie der Fortbildungsmöglichkeiten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass keine genauen Zahlen zu den Verfahrensbeiständen vorliegen. Es wird auf neue Qualifikationsanforderungen hingewiesen, die ab 2022 gelten. Die Vergütung für berufsmäßige Verfahrensbeistände beträgt 350 € pro Verfahren, bei erweiterten Aufgaben 550 €. Weitere Informationen über Fortbildungsangebote liegen nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Nadine Gersberg und Gerald Kummer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen teilweise geantwortet, jedoch fehlen spezifische Daten zu den Verfahrensbeiständen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6502, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Oktober 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.