❓ Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die kontinuierliche Überprüfung der Inanspruchnahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Hessen sowie die Auswirkungen auf die Organisation und die Versorgung der Bürger.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen sowie die Kassenärztliche Vereinigung Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Konsequenzen der Überprüfung der Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes und der Sicherstellung der medizinischen Versorgung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen regelmäßig die Inanspruchnahme evaluiert und Anpassungen vornimmt, ohne dass die Versorgung der Bürger beeinträchtigt wird. Die Evaluation zeigt, dass in bestimmten Zeiträumen kaum Inanspruchnahme erfolgt, was zu Anpassungen bei Besetzungen und Öffnungszeiten führen kann.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit der kontinuierlichen Überprüfung. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat die Pflicht, die wirtschaftliche Erbringung der Leistungen alle zwei Jahre zu überprüfen. Die letzte Evaluation fand für das Jahr 2019 statt.