❓ Befristete Arbeitsverhältnisse in der hessischen Justiz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die befristeten Arbeitsverhältnisse in der hessischen Justiz und deren Auswirkungen auf die betroffenen Personen. Es wird untersucht, wie viele Neueinstellungen in den letzten zehn Jahren stattfanden und welche Möglichkeiten zur Entfristung bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Tarifbeschäftigten der hessischen Justiz, insbesondere Vertretungskräfte, die aufgrund von Elternzeiten oder anderen Abwesenheiten befristet eingestellt werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Neueinstellungen in der hessischen Justiz, den befristeten Arbeitsverträgen und den Möglichkeiten zur Entfristung dieser Verträge.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Antworten der Ministerin der Justiz auf die gestellten Fragen, einschließlich der Anzahl der Neueinstellungen und der Entfristungen in den letzten Jahren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur Übernahme in unbefristete Verträge besteht, wenn Stellen dauerhaft verfügbar sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Zahl der befristeten Arbeitsverträge in der hessischen Justiz gestiegen ist und fordern eine detaillierte Aufschlüsselung der Neueinstellungen nach Gerichtszweig und Geschlecht. Die Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, antwortet auf die Anfrage und gibt Einblicke in die aktuelle Situation der befristeten Arbeitsverhältnisse.