❓ Richterlicher Bereitschaftsdienst
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Organisation und die Herausforderungen des richterlichen Bereitschaftsdienstes in Hessen. Sie beleuchtet die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und deren Bereitschaftsdienste sowie die damit verbundenen Belastungen für Richterinnen und Richter.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Richterinnen und Richter in Hessen sowie Bürgerinnen und Bürger, die auf gerichtliche Entscheidungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten angewiesen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den verschiedenen Bereitschaftsdiensten in den Gerichtsbarkeiten, den Entscheidungen, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen, der Zusammenarbeit der Gerichte, der Verfügbarkeit der Richter und der Mehrarbeit, die durch den Bereitschaftsdienst entsteht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz beschreibt die verschiedenen Bereitschaftsdienste in der ordentlichen, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit. Es wird erklärt, dass der Bereitschaftsdienst vor allem für unaufschiebbare Geschäfte zuständig ist und dass es Kooperationen zwischen den Gerichten gibt. Zudem wird auf die Mehrarbeit und die Schaffung zusätzlicher Personalstellen eingegangen.
⚡ Einordnung
Die Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, antwortet auf die Anfrage. Es wird festgestellt, dass im Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y ein Bedarf für den Bereitschaftsdienst ausgewiesen wird. Die Schaffung von neun Planstellen für den Bereitschaftsdienst in den Jahren 2019 und 2020 wird erwähnt.