❓ Gleichbehandlung von staatlichen und Privaten/Staatlich Anerkannten Hochschulen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Gleichbehandlung von staatlichen und privaten sowie staatlich anerkannten Hochschulen in Hessen thematisiert. Der Fragesteller fragt, ob die Landesregierung ausschließlich staatliche Hochschulen als Hochschulen betrachtet und ob sie bereit ist, diese Definition zu ändern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Hochschulen, insbesondere die staatlichen, privaten und staatlich anerkannten Hochschulen sowie deren Studierende und Lehrkräfte.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, ob die Landesregierung bereit ist, die Definition von Hochschulen zu erweitern, um auch private und staatlich anerkannte Hochschulen einzubeziehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Fragen des Fragestellers, jedoch keine Antworten der Landesregierung. Es wird auf eine frühere Drucksache verwiesen, die möglicherweise relevante Informationen enthält.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern die Vermutung, dass die ausschließliche Berücksichtigung staatlicher Hochschulen in den Antworten der Landesregierung zu einer ungleichen Unterstützung führen könnte. Es wird auf die Drucksache 20/5925 verwiesen, die sich mit der Berücksichtigung von privaten und staatlich anerkannten Hochschulen befasst.