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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Ausstattung der Ordnungspolizeien mit BOS-Digitalfunk

5. November 2021Dokument 20/6662 · WP 20Hessen
Stefan Müller, Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
BOS-DigitalfunkOrdnungspolizeiKommunikationSicherheitFinanzierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die aktuelle Situation der Ordnungspolizeien in Hessen bezüglich ihrer Ausstattung mit BOS-Digitalfunk. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die Ordnungspolizeien derzeit nicht zu den berechtigten Teilnehmern am BOS-Funk gehören und alte analoge Funkgeräte nutzen müssen. Sie fragen nach der Möglichkeit einer Anbindung an das BOS-Funksystem und der Bereitstellung finanzieller Mittel.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Ordnungspolizeien in den Kommunen Hessens sowie die Bürgerinnen und Bürger, deren Sicherheit durch die Kommunikation der Ordnungsbehörden beeinflusst wird.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Einschätzung der Landesregierung zur aktuellen Rechtslage, der zeitlichen Erwartung einer Erlaubnis für den Anschluss der Ordnungspolizeien an den BOS-Digitalfunk, der Bereitstellung finanzieller Mittel durch den Bund und der Position der Landesregierung zur finanziellen Unterstützung für die Anbindung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Funkrichtlinie Digitalfunk BOS eine Möglichkeit zur Aufnahme neuer berechtigter Teilnehmer vorsieht. Sie erwartet einen zeitnahen Anschluss einzelner Ordnungsbehörden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es sind derzeit keine Änderungen des Verwaltungsabkommens zur Finanzierung durch den Bund vorgesehen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit einer Anbindung der Ordnungspolizeien an den BOS-Digitalfunk für die öffentliche Sicherheit. Die Landesregierung hat in den Bund-Länder-Gremien für die Teilnahme der Ordnungspolizeien am Digitalfunk geworben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ordnungsbehörden für die Nutzung des BOS-Digitalfunks keine Netzentgelte zahlen müssen, jedoch die Kosten für die Beschaffung und Verwaltung der Endgeräte selbst tragen müssen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6662, Wahlperiode 20, eingereicht 5. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.