❓ OZG-Umsetzung in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Fortschritte bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Hessen. Insbesondere wird auf die Reifegrade der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen eingegangen, die den Service für Bürgerinnen und Bürger sowie den Bearbeitungskomfort für Verwaltungsmitarbeiter beeinflussen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen, die Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, sowie die Verwaltungsbehörden, die diese Dienstleistungen bereitstellen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen konkret nach der Anzahl der Verwaltungsdienstleistungen in den verschiedenen OZG-Reifegradstufen (0 bis 4) und den Zeitrahmen für deren Digitalisierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass aktuell 248 Verwaltungsleistungen in Hessen den Reifegrad 2 erreicht haben. Für die höheren Reifegrade sind noch rechtliche und technische Voraussetzungen zu schaffen. Eine vollständige Digitalisierung bis Reifegrad 4 soll möglichst schnell erfolgen, jedoch gibt es keine konkreten Fristen für alle Leistungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit einer komfortablen Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Die Landesregierung sieht die Umsetzung des OZG als wichtig an, hat jedoch keine konkreten Zeitpläne für die vollständige Digitalisierung in Reifegrad 4 genannt. Die Umsetzung ist abhängig von der technischen und rechtlichen Modernisierung der Register.