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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Familiennachzug nach den Bestimmungen des § 26 AsylG und des § 36a AufenthG

8. November 2021Dokument 20/6674 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
FamiliennachzugAsylrechtAufenthaltsrechtHessenStatistik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert den Familiennachzug in Hessen, insbesondere die Regelungen nach § 26 AsylG und § 36a AufenthG. Es werden Fragen zur Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse und abgelehnten Anträge auf Familiennachzug gestellt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen mit Asylberechtigung oder subsidiärem Schutz sowie deren Familienangehörige in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden zentrale Fragen zur Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse und abgelehnten Anträge auf Familiennachzug in den letzten fünf Jahren gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung kann keine konkreten Zahlen zu den erteilten Aufenthaltstiteln und abgelehnten Anträgen bereitstellen, da die Datenhoheit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt. Es wird auf die fehlende Erfassung bestimmter Daten im Ausländerzentralregister hingewiesen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Landesregierung keine eigenen Informationen zu den erteilten Aufenthaltstiteln hat. Die Antworten der Regierung beziehen sich auf die Datenlage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zuständig ist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6674, Wahlperiode 20, eingereicht 8. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.