❓ Bericht des BKA zur organisierten Kriminalität 2020
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage bezieht sich auf den Bericht des Bundeskriminalamts zur organisierten Kriminalität im Jahr 2020. Der Fragesteller thematisiert den hohen Anteil von Zuwanderern unter den Tatverdächtigen und fragt nach den Gründen und Maßnahmen der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Zuwanderer, die als Tatverdächtige im Bereich der organisierten Kriminalität gelten, sowie die hessische Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Rolle von Zuwanderern in der organisierten Kriminalität, den Maßnahmen der Landesregierung und der Auswertung der BKA-Statistik.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der hohe Anteil von Zuwanderern unter den Tatverdächtigen nicht auf eine Vernachlässigung in der Vergangenheit zurückzuführen ist. Sie betont, dass die Statistik durch präzisierte Erfassungsmodalitäten beeinflusst wurde und dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität als ausreichend erachtet werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der prozentuale Anteil von Zuwanderern unter den Tatverdächtigen zu hoch erscheint. Die Landesregierung hebt hervor, dass die Erfassung der Tatverdächtigen verbessert wurde. Es wird keine gesonderte statistische Erfassung der Aufenthaltsbeendigungen von Zuwanderern, die tatverdächtig sind, angegeben.