❓ Kostenübernahme der Schülerbeförderung bei Förderschulbesuchen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Regelung zur Kostenübernahme für die Schülerbeförderung bei Förderschulbesuchen thematisiert. Es wird auf die Notwendigkeit der Beförderung und die Kriterien eingegangen, die für die Übernahme der Kosten relevant sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, insbesondere solche mit Behinderungen, sowie deren Eltern und die Schulträger in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach der Anzahl der übernommenen Fahrtkosten trotz Unterschreitung der Kilometergrenzen, nach einheitlichen Vorgaben der Landesregierung zur Notwendigkeit der Beförderung und nach Kriterien für unzumutbare Schulwege.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine einheitlichen Vorgaben zur Notwendigkeit der Beförderung bestehen. Die Übernahme der Kosten wird auf Antrag der Eltern oder Schüler gewährt, und die Regelungen gelten einheitlich für alle Schulträger. Die Antworten auf die Fragen 2 und 3 sind zusammengefasst, und es wird erklärt, dass die Abwägung der Notwendigkeit vor Ort erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin stellt fest, dass die Kostenübernahme nicht nur von der Entfernung abhängt, sondern auch von der Gefährdung des Schulwegs. Die Landesregierung hat nicht vor, die Regelung im Hessischen Schulgesetz zu ändern. Die Antworten wurden am 3. Februar 2022 veröffentlicht.