Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

❓ Kostenübernahme der Schülerbeförderung bei Förderschulbesuchen

10. November 2021Dokument 20/6703 · WP 20Hessen
Esther Kalveram
SchülerbeförderungFörderschulenKostenübernahmeHessisches SchulgesetzBehinderung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Regelung zur Kostenübernahme für die Schülerbeförderung bei Förderschulbesuchen thematisiert. Es wird auf die Notwendigkeit der Beförderung und die Kriterien eingegangen, die für die Übernahme der Kosten relevant sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, insbesondere solche mit Behinderungen, sowie deren Eltern und die Schulträger in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellerin fragt nach der Anzahl der übernommenen Fahrtkosten trotz Unterschreitung der Kilometergrenzen, nach einheitlichen Vorgaben der Landesregierung zur Notwendigkeit der Beförderung und nach Kriterien für unzumutbare Schulwege.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass keine einheitlichen Vorgaben zur Notwendigkeit der Beförderung bestehen. Die Übernahme der Kosten wird auf Antrag der Eltern oder Schüler gewährt, und die Regelungen gelten einheitlich für alle Schulträger. Die Antworten auf die Fragen 2 und 3 sind zusammengefasst, und es wird erklärt, dass die Abwägung der Notwendigkeit vor Ort erfolgt.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin stellt fest, dass die Kostenübernahme nicht nur von der Entfernung abhängt, sondern auch von der Gefährdung des Schulwegs. Die Landesregierung hat nicht vor, die Regelung im Hessischen Schulgesetz zu ändern. Die Antworten wurden am 3. Februar 2022 veröffentlicht.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6703, Wahlperiode 20, eingereicht 10. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.