❓ Einhaltung der Zielvorgaben des Frauenförder- und Gleichstellungsplans für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Einhaltung der Zielvorgaben des Frauenförder- und Gleichstellungsplans für den Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden. Die Fragesteller möchten Informationen über die Chancengleichheit von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst, insbesondere in Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis und in der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Erreichung der Zielvorgaben in verschiedenen Schulformen, der Entwicklung des Frauenanteils bei verbeamteten Stellen, der Besetzung von Führungsstellen durch Männer trotz Unterrepräsentanz von Frauen und der Anzahl der Stellungnahmen des Kultusministeriums.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zielvorgaben in vielen Schulformen erreicht wurden. Für den Zeitraum 2018 bis 2021 wurden 137 Stellen mit Leitungsfunktionen besetzt, wobei in 31 Fällen eine Zustimmung des Kultusministeriums zur Besetzung mit männlichen Bewerbern erforderlich war. Es wird auf die Maßnahmen zur Förderung von Frauen hingewiesen, die im Frauenförder- und Gleichstellungsplan festgelegt sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen, dass die Chancengleichheit von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst nicht vollständig erreicht ist. Die Landesregierung sieht die Förderung von Frauen als prioritär an und hat Maßnahmen zur Verbesserung der Situation implementiert. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan gilt bis zum 31. Dezember 2023.