❓ Rechtliche Beratung im Umfeld der Pflege – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die rechtliche Beratung im Pflegebereich in Hessen. Es werden die bestehenden Beratungsangebote und deren Ausreichendheit hinterfragt, insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie Institutionen, die im Pflegebereich tätig sind, wie Pflegestützpunkte und Rechtsanwälte.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach den Dienstleistern, die im Pflegerecht beraten, der Ausreichendheit der Beratungsangebote und der Bewertung eines Projekts aus Rheinland-Pfalz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es in Hessen ausreichende Beratungsangebote gibt, die durch Pflegestützpunkte und die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht bereitgestellt werden. Es wird betont, dass die Pflegestützpunkte eine hohe Beratungsqualität bieten und eine parallele Institution nicht als sinnvoll erachtet wird.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Hessen weiter steigt. Die Landesregierung nennt die Zahl von 310.635 Personen, die 2019 Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen. Zudem wird auf die Einrichtung von Pflegestützpunkten in jedem Landkreis verwiesen, die seit 2008 besteht.