❓ Corona-Maßnahmen gegenüber neu einreisenden Flüchtlingen und Migranten – Teil I
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, ob die Vorschriften der CoronaEinreiseV für asylsuchende Migranten in Hessen gelten. Es wird auf die gesundheitlichen Risiken eingegangen, die durch unzureichende hygienische Bedingungen entstehen können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind neu einreisende Flüchtlinge und Migranten, insbesondere aus Krisengebieten wie Afghanistan und dem Nahen Osten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die CoronaEinreiseV für asylsuchende Migranten gilt und wie deren Gesundheitsstatus überprüft wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die CoronaEinreiseV für asylsuchende Migranten gilt und dass deren Gesundheitsstatus bei der Einreise überprüft wird. Es werden Schnelltests in Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und bestätigt, dass die CoronaEinreiseV Anwendung findet.