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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Daten und Ergebnisse des E-Highways auf der A5

25. November 2021Dokument 20/6819 · WP 20Hessen
Dr. Stefan Naas
E-HighwayOberleitungshybrid-LkwTeststreckeELISA-ProjektCO2-Reduktion
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert den E-Highway auf der A5 zwischen Langen und Weiterstadt, wo seit 2019 Oberleitungshybrid-Lkw getestet werden. Ziel des Projekts ist die Reduktion des Kraftstoffverbrauchs und des CO2-Ausstoßes. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die wissenschaftliche Begleitung, Datenerhebung und erste Ergebnisse des Projekts zu erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die am E-Highway beteiligten Logistikunternehmen, die Landesregierung von Hessen, sowie die wissenschaftlichen Institutionen, die das Projekt begleiten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage umfasst Fragen zur wissenschaftlichen Begleitung des Projekts, zur Methodik der Datenerhebung, zur Sicherstellung der Datenbereitstellung, zu pandemiebedingten Herausforderungen, zu bisherigen Ergebnissen und zur Teilnahme von Transportunternehmen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet, dass die wissenschaftliche Begleitung seit 2017 beim Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der Technischen Universität Darmstadt liegt. Die Datenerhebung erfolgt durch automatisierte Messprozesse. Bisher sind fünf Lkw im Einsatz, und die Pandemie hat die Bereitstellung verzögert, jedoch wird die Evaluation der Daten bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller äußern, dass trotz des laufenden Projekts bisher keine verwertbaren Daten vorliegen. Die Landesregierung hat keine aktive Rolle im Projekt, da die Zuständigkeiten an die Autobahn GmbH übergegangen sind. Die Ergebnisse der Evaluation werden nach Abschluss des Feldversuchs veröffentlicht.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6819, Wahlperiode 20, eingereicht 25. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.