❓ Fristlose Kündigung von Ärzten wegen der Verweigerung der Impfdurchführung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die fristlose Kündigung von Ärzten, die sich weigern, Corona-Impfungen durchzuführen. Es wird auf einen spezifischen Fall eingegangen, in dem ein Hausarzt aufgrund seiner öffentlichen Weigerung gekündigt wurde. Die Landesregierung wird um Informationen zu ähnlichen Fällen und deren rechtlichen Bewertungen gebeten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ärzte, medizinisches Fachpersonal und die Patienten, die eine Impfung anstreben. Zudem betrifft es die Universitäten, die Medizinstudenten ausbilden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Kündigungen von Ärzten, die Impfungen verweigern, und ob gerichtliche Klagen in diesen Fällen anhängig sind oder bereits entschieden wurden. Außerdem wird die rechtliche Bewertung der Kündigung angefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine rechtliche Verpflichtung für Arztpraxen gibt, Impfungen durchzuführen. Es sind keine systematischen Erfassungen von impfenden oder nicht impfenden Praxen bekannt. Zudem sind der Landesregierung keine Kündigungen von angestellten Ärzten bekannt. Die Universitäten berichten ebenfalls von keinen entsprechenden Fällen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Kündigung möglicherweise nicht rechtswirksam ist, da die Weigerung zur Durchführung von Impfungen die ärztliche Tätigkeit betrifft und nicht unbedingt die Lehrtätigkeit. Die Landesregierung kann die rechtliche Bewertung der Kündigung nicht vornehmen und verweist auf die sächsische Landesregierung.