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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Fristlose Kündigung von Ärzten wegen der Verweigerung der Impfdurchführung

25. November 2021Dokument 20/6824 · WP 20Hessen
Volker Richter, Arno Enners
KündigungCorona-ImpfungÄrzteRechtslagePandemie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die fristlose Kündigung von Ärzten, die sich weigern, Corona-Impfungen durchzuführen. Es wird auf einen spezifischen Fall eingegangen, in dem ein Hausarzt aufgrund seiner öffentlichen Weigerung gekündigt wurde. Die Landesregierung wird um Informationen zu ähnlichen Fällen und deren rechtlichen Bewertungen gebeten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Ärzte, medizinisches Fachpersonal und die Patienten, die eine Impfung anstreben. Zudem betrifft es die Universitäten, die Medizinstudenten ausbilden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Kündigungen von Ärzten, die Impfungen verweigern, und ob gerichtliche Klagen in diesen Fällen anhängig sind oder bereits entschieden wurden. Außerdem wird die rechtliche Bewertung der Kündigung angefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass es keine rechtliche Verpflichtung für Arztpraxen gibt, Impfungen durchzuführen. Es sind keine systematischen Erfassungen von impfenden oder nicht impfenden Praxen bekannt. Zudem sind der Landesregierung keine Kündigungen von angestellten Ärzten bekannt. Die Universitäten berichten ebenfalls von keinen entsprechenden Fällen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Kündigung möglicherweise nicht rechtswirksam ist, da die Weigerung zur Durchführung von Impfungen die ärztliche Tätigkeit betrifft und nicht unbedingt die Lehrtätigkeit. Die Landesregierung kann die rechtliche Bewertung der Kündigung nicht vornehmen und verweist auf die sächsische Landesregierung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6824, Wahlperiode 20, eingereicht 25. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.