❓ Zentrale Ausländerbehörden: Sonderfall Hessen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Situation der zentralen Ausländerbehörden in Hessen thematisiert, insbesondere im Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Es wird hinterfragt, warum Hessen von der gesetzlichen Vorgabe zur Einrichtung solcher Behörden abgesehen hat und welche Erfahrungen andere Bundesländer gemacht haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausländische Fachkräfte, Arbeitgeber in Hessen sowie die zuständigen Ausländerbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, warum Hessen keine zentralen Ausländerbehörden eingerichtet hat, ob die Landesregierung die Erfahrungen anderer Bundesländer kennt, und wie sich die Verfahrensdauer im Fachkräfteverfahren entwickelt hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Hessen keine zentralen Ausländerbehörden eingerichtet hat, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Verfahrensdauer im beschleunigten Fachkräfteverfahren hat sich mit durchschnittlich sieben Wochen bestätigt, was schneller ist als die gesetzlich vorgesehenen zehn Wochen. Zudem sind die Erwägungen anderer Bundesländer bekannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Freien Demokraten kritisieren die Entscheidung der Landesregierung, keine zentralen Ausländerbehörden einzurichten. Die Landesregierung verweist auf die positive Entwicklung der Verfahrensdauer und die bereits bestehenden Strukturen in Hessen. Es wurden 537 Vereinbarungen im Fachkräfteverfahren geschlossen, und die Antragszahlen zeigen eine positive Entwicklung.