❓ Die aktualisierte Fassung der CoSchuV vom 05.12.21 – Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der aktualisierten Fassung der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) in Hessen, die ab dem 5. Dezember 2021 in Kraft trat. Die Fragesteller stellen Fragen zu spezifischen Regelungen und deren Auslegung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Einrichtungen, die unter die CoSchuV fallen, sowie deren Leitung und die dort beschäftigten Personen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Bedingungen für eine ausreichende Belüftung, den unter § 2 Abs. 1, Nr. 4 CoSchuV genannten Maßnahmen und der Auslegung bestimmter Formulierungen der Verordnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet auf die Fragen der Fragesteller, indem sie die Bedingungen für eine ausreichende Belüftung und die Auslegung der CoSchuV erläutert. Die Antworten bestätigen, dass die Regelungen im Einzelfall zu prüfen sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die aktualisierte CoSchuV Unwägbarkeiten birgt, die einer Klärung bedürfen. Die Antworten der Landesregierung wurden am 10. Dezember 2021 formuliert und die Anfrage wurde am 21. Dezember 2021 eingereicht.