❓ Die aktualisierte Fassung der CoSchuV vom 05.12.21 – Teil III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der aktualisierten Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2, die am 5. Dezember 2021 in Kraft trat. Die Fragesteller stellen Fragen zu den Zutrittsregelungen für bestimmte Einrichtungen und deren rechtliche Grundlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Einrichtungen, die unter die CoSchuV fallen, sowie die Bevölkerung, die diese Einrichtungen nutzt.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Zutrittsregelungen für Einrichtungen, die von der 2G-Regelung ausgenommen sind, und nach der Rechtfertigung der Landesregierung für die unterschiedlichen Regelungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Zutritt zu bestimmten Einrichtungen unter Beachtung der CoSchuV erfolgen kann. Sie erklärt, dass das Infektionsrisiko unterschiedlich eingeschätzt wird und dass die 2G-Regelung im Einzelhandel notwendig ist, um Kontakte zu reduzieren.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Regelungen nicht ausreichend begründet sind, und fordern eine Klärung der Zutrittsregelungen. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die aktuelle pandemische Lage und die Notwendigkeit, Kontakte zu reduzieren.