❓ Widerruf und Rücknahme von Approbationen nach der Bundesärzteordnung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit den Regelungen zur Rücknahme und zum Widerruf von ärztlichen Approbationen gemäß der Bundesärzteordnung. Sie zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl der Rücknahmen und Widerrufe sowie deren Gründe zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ärzte, die in Hessen eine Approbation besitzen oder besessen haben, sowie die zuständigen Landesbehörden, die für die Überwachung und Durchsetzung der Approbationsregelungen verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Rücknahmen und Widerrufe von Approbationen in den letzten zehn Jahren sowie zu den Gründen für diese Entscheidungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
In den letzten zehn Jahren wurde keine Approbation nach § 5 Abs. 1 BÄO zurückgenommen. Nach § 5 Abs. 2 BÄO wurden in 20 Fällen Widerrufe ausgesprochen, die auf verschiedene Delikte und gesundheitliche Eignung zurückzuführen sind. Zudem wurde in 35 Fällen das Ruhen der Approbation angeordnet, meist aufgrund von Verdacht auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller erfragen spezifische Zahlen zu Rücknahmen und Widerrufen von Approbationen. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und konkrete Zahlen zu den Fällen und deren Gründen bereitgestellt. In sechs Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt, wobei in zwei Fällen gerichtliche Vergleiche geschlossen wurden.