❓ Härtefallfonds für Leistungen an kommunale Kostenträger im Zusammenhang mit § 23a Abs. 1 Satz 1 AufenthG - Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Saadet Sönmez befasst sich mit dem Härtefallfonds, der Leistungen an kommunale Kostenträger im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsgesetz bereitstellt. Es wird nach den Abläufen, den betroffenen Landkreisen und den finanziellen Aspekten des Fonds gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kommunale Kostenträger in Hessen, insbesondere Landkreise und kreisfreie Städte sowie Personen, die Leistungen aus dem Härtefallfonds beantragen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur finanziellen Inanspruchnahme des Fonds, zur Informationsweitergabe an die Kommunen, zur Antragsstellung und zu den betroffenen Personengruppen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Jahr 2020 dem Landkreis Fulda 7.186,64 € aus dem Fonds ausgezahlt wurden. Die Kreise wurden über die Richtlinien informiert, und die Antragstellung erfolgt schriftlich. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Gruppen liegt bisher nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der finanziellen Inanspruchnahme des Fonds von 2017 bis 2021. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen und beschreibt den Ablauf der Antragstellung. Es wird auf die Richtlinien verwiesen, die bereits 2016 veröffentlicht wurden.