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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Nichtraucherschutz an hessischen Schulen

3. Januar 2022Dokument 20/7031 · WP 20Hessen
Christoph Degen, Dr. Daniela Sommer
NichtraucherschutzSchulenTabakE-ZigarettenSuchtprävention
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert den Nichtraucherschutz an hessischen Schulen, insbesondere die Regelungen zum Rauchen und den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Erkenntnissen der Landesregierung über das Schädigungspotenzial von Tabakprodukten und den bestehenden Regelungen an Schulen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen sowie Lehrkräfte und das Schulpersonal.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den Erkenntnissen der Landesregierung über Passivrauchen, den bestehenden Regelungen zum Rauchverbot an Schulen und ob das allgemeine Rauchverbot auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer gilt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gemäß § 3 Abs. 9 HSchG nicht gestattet ist. Es wird auf die gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens für Kinder und Jugendliche hingewiesen. Zudem wird erwähnt, dass der Konsum von Tabakwaren unter Jugendlichen rückläufig ist, während die Nutzung von E-Zigaretten gestiegen ist.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Regelungen zum Nichtraucherschutz an Schulen nicht ausreichend sind, um den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern zu regulieren. Die Landesregierung plant, einen klarstellenden Verweis auf diese Produkte in das Hessische Schulgesetz aufzunehmen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7031, Wahlperiode 20, eingereicht 3. Januar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.