❓ Einbeziehung der Fahrzeugbestandsflotte in Hessen und Nutzung von klimaneutralen Kraftstoffen im Straßenverkehr zur THG-Minderung I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Notwendigkeit, die Fahrzeugbestandsflotte in Hessen in die Klimaziele einzubeziehen und die Nutzung klimaneutraler Kraftstoffe zu fördern, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung, die Kommunen, Fahrzeughalter und die gesamte Bevölkerung in Hessen, die unter den Auswirkungen des Verkehrssektors leidet.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Einschätzung der Landesregierung zur Entwicklung der BEV-Quoten, dem CO2-Ausstoß von Dieselfahrzeugen und der rechtlichen Zulässigkeit von bestimmten Kraftstoffen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Informationen über den CO2-Ausstoß der Dieselfahrzeuge vorliegen und dass die Nutzung von hydriertem Pflanzenöl in reiner Form als Kraftstoff nicht zulässig ist. Zudem wird die Verwendung synthetischer Kraftstoffe im Straßenverkehr als nicht zielführend angesehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit einer Strategie zur Defossilisierung der Bestandsflotte. Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen und betont, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für bestimmte Kraftstoffe fehlen.