❓ Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Überarbeitung des Hessischen Naturschutzgesetzes und den damit verbundenen Fragen zur geplanten Novelle. Die Fragesteller erkundigen sich nach den inhaltlichen Änderungen, dem Zeitplan und der Beteiligung der Kommunen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Hessens, die Kommunen sowie die zuständigen Umweltbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den konkreten inhaltlichen Änderungen der Novelle, dem Zeitplan zur Umsetzung, der Beteiligung der Landkreise und den geplanten Änderungen bezüglich der Zuständigkeiten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat bisher keinen Gesetzentwurf zur Novellierung vorgelegt. Eine erste Kabinettsbefassung hat noch nicht stattgefunden, und die Beantwortung der Fragen ist derzeit nicht möglich.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Überarbeitung des Gesetzes aufgrund von EU-Vertragsverletzungsverfahren notwendig ist. Die Landesregierung hat die beabsichtigte Änderung des Landesrechts zunächst zurückgestellt, da eine Änderung des Bundesrechts zuvor erfolgt ist.