❓ Verfolgung antisemitisch und rassistisch motivierter Straftaten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die neue Anordnung der hessischen Generalstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von antisemitisch und rassistisch motivierten Straftaten. Ziel ist es, ein öffentliches Interesse an Anklageerhebungen anzunehmen und Verfahren nur in Ausnahmefällen einzustellen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Opfer antisemitisch und rassistisch motivierter Straftaten sowie die hessischen Staatsanwaltschaften, die mit der Verfolgung dieser Delikte beauftragt sind.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden zentrale Fragen zur Anzahl der Antragsdelikte, Anklageerhebungen, Verurteilungen und Verfahrenseinstellungen in den letzten fünf Jahren gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfragen mit Zahlen zu Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Straftaten geantwortet, die einen signifikanten Anstieg in den letzten Jahren zeigen. Die genaue Anzahl der Verfahren und deren Ergebnisse werden in der Antwort behandelt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten eine Zunahme antisemitischer und rechtsextremistischer Haltungen und fordern konkrete Zahlen zur Verfolgung dieser Straftaten. Die Ministerin der Justiz betont die Notwendigkeit einer konsequenten Verfolgung und verweist auf eine neue Rundverfügung zur Handhabung solcher Delikte.