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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Erhebung der Daten für die Festsetzung der Grundsteuer nach der Neuregelung

17. Januar 2022Dokument 20/7293 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
GrundsteuerDatenNeuregelungHärtefallregelungSteuerpflichtige
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Erhebung von Daten zur Festsetzung der Grundsteuer in Hessen nach einer Reform. Es wird untersucht, wie die Landesregierung Eigentümern ohne Internetzugang Unterstützung bietet, um ihre Erklärungen abzugeben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind hessische Grundeigentümer, insbesondere ältere Personen ohne Internetzugang oder Angehörige, die ihnen helfen können.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob alternative Möglichkeiten zur Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag für Personen ohne Internetzugang angeboten werden und wie die Landesregierung darüber informiert.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass es eine Härtefallregelung gibt, die es in bestimmten Fällen ermöglicht, die Erklärung in Papierform abzugeben. Informationen über die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe werden auf verschiedenen Wegen bereitgestellt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Notwendigkeit einer elektronischen Abgabe hingewiesen und die Härtefallregelung konkretisiert. Die Frist für die Abgabe der Erklärungen ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7293, Wahlperiode 20, eingereicht 17. Januar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.