❓ Anträge auf Versetzungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus Hessen in andere Bundesländer gemäß §15 Beamtenstatusgesetz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Torsten Felstehausen thematisiert die Versetzungsmöglichkeiten von Polizeibeamtinnen und -beamten aus Hessen in andere Bundesländer gemäß dem Beamtenstatusgesetz. Es werden die Bedingungen für solche Versetzungen sowie die Anzahl der gestellten Anträge seit 2015 erörtert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeibeamtinnen und -beamte aus Hessen, die eine Versetzung in andere Bundesländer anstreben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zu den Bedingungen für Versetzungen, der Anzahl der gestellten Anträge seit 2015, den Gründen für Genehmigungen oder Ablehnungen und den Entscheidungsprozessen innerhalb der Polizeibehörden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass seit 2015 insgesamt 727 Versetzungsanträge gestellt wurden, von denen 311 genehmigt wurden. Die Bedingungen für Versetzungen sind im Beamtenstatusgesetz und weiteren Erlassregelungen festgelegt. Es wird das Tauschpartnerprinzip als Grundsatz genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller erheben die Vermutung, dass die Versetzungsbedingungen in Hessen möglicherweise strenger sind als in anderen Bundesländern. Die Landesregierung hat die Anzahl der genehmigten Anträge und die zugrunde liegenden Regelungen detailliert dargelegt.