❓ Polizeiliches Agieren anlässlich des Corona-Spaziergangs vom 20.12.21 in der Stadt Eltville a.Rh. – Teil I
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird das Vorgehen der Polizei während eines Corona-Spaziergangs am 20.12.2021 in Eltville thematisiert. Die Fragesteller schildern Vorkommnisse, bei denen Teilnehmer ohne Anlass eingekesselt und zur Herausgabe ihrer Personalien aufgefordert wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Teilnehmer des Corona-Spaziergangs sowie die Polizei in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die geschilderten Vorkommnisse bekannt sind, ob der Spaziergang als Versammlung gilt und welche rechtlichen Grundlagen für das polizeiliche Vorgehen vorlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Einkesselung im Sinne einer vollständigen Einschließung stattfand und dass die Polizei aufgrund des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit handelte. Es wurde festgestellt, dass der Spaziergang als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes angesehen wurde.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung bestätigt, dass die Polizei über die Identitätsfeststellung von elf Personen informiert wurde und verweist auf die rechtlichen Grundlagen des Versammlungsgesetzes. Es wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.