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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Auswirkungen des Verzichts des Gottesbezuges in der Eidesformel auf die Politik der Landesregierung

24. Januar 2022Dokument 20/7721 · WP 20Hessen
Marius Weiß
GottesbezugEidesformelPolitikLandesregierungKleine Anfrage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Marius Weiß thematisiert die Auswirkungen des Verzichts auf den Gottesbezug in der Eidesformel, insbesondere im Hinblick auf die Politik der Hessischen Landesregierung. Es wird untersucht, ob dieser Verzicht Rückschlüsse auf die politische Ausrichtung und Entscheidungen der Landesregierung zulässt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder der Hessischen Landesregierung sowie die Gesellschaft insgesamt, da die politischen Entscheidungen in verschiedenen Bereichen wie Gesundheit und Familienpolitik möglicherweise beeinflusst werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen: Welche Mitglieder der Landesregierung haben auf den Gottesbezug verzichtet? Lassen sich aus diesem Verzicht Rückschlüsse auf die Politik der Landesregierung ziehen? Sieht die Landesregierung den Verzicht als Indiz für einen niedrigen Stellenwert des Lebensschutzes?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie keine empirischen Daten hat, um zu beurteilen, ob und wie sich der Verzicht auf den Gottesbezug auf die Politik auswirkt. Es wird betont, dass die persönliche Entscheidung über den Gottesbezug nicht bewertet werden kann.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass der Verzicht auf den Gottesbezug problematische Rückschlüsse auf die Politik der Landesregierung zulässt. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die fehlenden empirischen Daten und die Unmöglichkeit, persönliche Entscheidungen zu bewerten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7721, Wahlperiode 20, eingereicht 24. Januar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.