❓ Information über die Notwendigkeit und das Prozedere für mögliche Meldungen zu Setzungen und Erdfällen
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Notwendigkeit und das Verfahren zur Meldung von Setzungen und Erdfällen im Zusammenhang mit Altbergbau thematisiert. Der Fragesteller äußert Bedenken über die geringe Anzahl an Schadensmeldungen in der Region Beselich Schupbach und fragt nach den Informationswegen für die Öffentlichkeit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden in der Oberlahnregion, insbesondere in Beselich Schupbach, sowie die kommunalen Verwaltungen und die Betreiber von Gasleitungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Meldungen über Setzungen und Erdfälle, zur Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit und zur organisatorischen Handhabung von Schadensmeldungen durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für die Gemarkung Beselich Schupbach in den letzten zehn Jahren keine Meldungen über Schadensereignisse im Zusammenhang mit Altbergbau vorliegen. Zudem wird erklärt, dass Meldungen über Erdfälle ohne Schadensbild nicht meldepflichtig sind und die Verantwortung für die Sicherheit von Gasleitungen bei den Netzbetreibern liegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die geringe Anzahl an Schadensmeldungen auf unzureichende Informationen über das Meldesystem zurückzuführen ist. Die letzte allgemeine Information über Verfahrensweisen zur Meldung fand am 21.10.2021 statt. Die Landesregierung gibt an, dass Meldungen von Dritten an das RP Gießen weitergeleitet werden und die Bearbeitung im Geoinformationssystem dokumentiert wird.