❓ Betreutes Wohnen in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Rahmenbedingungen und Herausforderungen des Betreuten Wohnens in Hessen, insbesondere nach einem Todesfall in einer Einrichtung. Die Fragesteller erkundigen sich nach der gesetzlichen Einordnung und den Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung dieser Wohnform.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Gruppen sind ältere Menschen, die in Einrichtungen des Betreuten Wohnens leben, sowie deren Angehörige und die Betreiber solcher Einrichtungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Menschen in Betreuten Wohnformen, den Maßnahmen der Landesregierung zur Weiterentwicklung dieser Wohnform, der Existenz von Prüfstellen für die DIN 77800 Zertifizierung, der Einführung eines Qualitätssiegels und der Einrichtung von Ansprechstellen für Beschwerden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Erfassung der Anzahl von Menschen in Betreuten Wohnformen erfolgt. Es gibt keine Maßnahmen zur Weiterentwicklung, keine Prüfstellen für die DIN 77800 und keine Bestrebungen für ein Qualitätssiegel oder Ansprechstellen für Beschwerden. Der Begriff des Betreuten Wohnens ist nicht legal definiert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die unzureichende gesetzliche Grundlage für das Betreute Wohnen zu Unsicherheiten führt. Die Landesregierung hat keine Pläne zur Einführung von Mindeststandards oder zur Schaffung von Austauschmöglichkeiten zwischen Trägern und der Landesregierung.