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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Aufenthaltsrechtliche Situation pakistanischer Staatsangehöriger in Hessen- Teil II

4. Februar 2022Dokument 20/7828 · WP 20Hessen
Saadet Sönmez
AufenthaltsrechtPakistanHessenDuldungAbschiebung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die aufenthaltsrechtliche Situation von pakistanischen Staatsangehörigen in Hessen, insbesondere die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen, die seit fünf Jahren oder länger in Deutschland leben, sowie die Erteilung von Duldungen und Aufenthaltserlaubnissen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind pakistanische Staatsangehörige in Hessen, insbesondere ausreisepflichtige Personen, Minderjährige und Frauen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der ausreisepflichtigen pakistanischen Staatsangehörigen, die seit fünf Jahren in Deutschland sind, sowie nach den erteilten Duldungen und Aufenthaltserlaubnissen in den Jahren 2016 bis 2022.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung kann die Fragen zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen nicht beantworten, da die benötigten Daten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht zur Verfügung gestellt wurden. Für die Duldungen und Aufenthaltserlaubnisse wurden einige Zahlen genannt, jedoch sind die Daten nicht vollständig. Insgesamt wurden 34 Härtefalleingaben für 51 Personen an die Härtefallkommission gerichtet.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Datenlage zur aufenthaltsrechtlichen Situation unzureichend ist. Die Landesregierung verweist auf die hohe Arbeitsbelastung des BAMF und die fehlende parlamentarische Fragerechtsunterstellung. Es wurden spezifische Zahlen zu Duldungen und Aufenthaltserlaubnissen genannt, die jedoch nur stichtagsbezogen vorliegen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7828, Wahlperiode 20, eingereicht 4. Februar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.