❓ Aufenthaltsrechtliche Situation pakistanischer Staatsangehöriger in Hessen- Teil III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Saadet Sönmez thematisiert die aufenthaltsrechtliche Situation pakistanischer Staatsangehöriger in Hessen, insbesondere in Bezug auf Abschiebungen und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind pakistanische Staatsangehörige, die in Hessen leben und möglicherweise abgeschoben werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden mehrere Fragen zur Anzahl der abgeschobenen Personen, deren familiären Verhältnissen sowie zu den Bedingungen der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine statistisch auswertbaren Daten zu den familiären Verhältnissen der abgeschobenen Personen vorliegen. Zudem wurden in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt 53 pakistanische Staatsangehörige in Abschiebungshaft und 62 in Ausreisegewahrsam genommen, wobei keine minderjährigen oder weiblichen Personen in Abschiebungshaft waren.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin stellt fest, dass Abschiebungen von Straftätern priorisiert werden, jedoch keine speziellen Einschränkungen für Frauen und Minderjährige bestehen. Die Landesregierung gibt an, dass eine statistische Differenzierung zwischen Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft erst ab 2020 erfolgt.