❓ Digitalisierung im Bereich der Polizei – Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Digitalisierung im Bereich der Polizei in Hessen, insbesondere die Ausstattung mit mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets sowie die dazugehörige Software. Die Fragesteller kritisieren den langsamen Fortschritt der Digitalisierungsmaßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Hessen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen, darunter die Anzahl der benötigten mobilen Endgeräte, den Zeitrahmen für deren flächendeckende Bereitstellung, die geplante Software und Apps sowie die Gründe für Verzögerungen bei der Einführung mobiler Endgeräte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, bis Mitte 2022 ca. 18.000 Smartphones für die Polizei bereitzustellen. Der Rollout hat bereits begonnen, und es sind bereits 7.000 Geräte im Einsatz. Die Software umfasst verschiedene Apps zur Unterstützung der Polizeiarbeit. Ein Lebenszyklus von vier Jahren für die Geräte wird angestrebt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung antwortet, dass die Einführung mobiler Endgeräte und die dazugehörige Software mit hoher Dringlichkeit vorangetrieben wird. Es wird auf die Notwendigkeit einer Harmonisierung der IT-Systeme in den Bundesländern hingewiesen, um die digitale Transformation der Polizei zu unterstützen.