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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Investitionskosten in Pflegeheimen

7. Februar 2022Dokument 20/7838 · WP 20Hessen
Elke Barth, Dr. Daniela Sommer
InvestitionskostenPflegeheimeEigenanteilHessenSoziale Pflege
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Elke Barth und Dr. Daniela Sommer thematisiert die Investitionskosten, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen in Hessen tragen müssen. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen und variieren stark zwischen den Einrichtungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bewohner von Pflegeeinrichtungen in Hessen sowie deren Angehörige, die die Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung aufbringen müssen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach den aktuellen Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen, den Unterschieden zwischen geförderten und ungeförderten Einrichtungen sowie der Prüfung dieser Kosten durch das Regierungspräsidium Gießen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass die durchschnittlichen Investitionskosten in geförderten Einrichtungen bei 14,76 € pro Tag liegen, mit einem Minimum von 4,26 € und einem Maximum von 28,96 €. Für ungeförderte Einrichtungen variieren die Kosten zwischen 14,16 € und 17,89 € im Durchschnitt. Die Prüfung der Kosten erfolgt durch das Regierungspräsidium Gießen, das Anträge auf Zustimmung zu Investitionsaufwendungen prüft.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat detaillierte Informationen zu den Investitionskosten und deren Prüfung bereitgestellt. Es wird auf die Unterschiede zwischen geförderten und ungeförderten Pflegeeinrichtungen hingewiesen sowie auf die Verantwortung des Bundesgesetzgebers zur Reduzierung der Eigenanteile.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7838, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Februar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.