❓ Corona-Pandemie – Schäden durch die Schutzimpfung gegen das SARS-CoV-2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit den potenziellen Schäden, die durch die Schutzimpfung gegen das SARS-CoV-2-Virus entstehen können. Insbesondere wird auf einen Todesfall eines 12-jährigen Jungen verwiesen, der nach der Impfung verstorben ist. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Qualifikation der Impfenden und die Überprüfung der Impfbedingungen zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die in Hessen gegen SARS-CoV-2 geimpft werden, sowie die Impfenden, darunter Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Qualifikation der Impfenden, zur Überprüfung der Impfbedingungen und zur Verantwortung der Behörden im Zusammenhang mit Impfungen gegen COVID-19.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass 316 Apotheker in Hessen an den Impf-Schulungen teilgenommen haben. Es gibt keine Meldepflichten für andere Berufsgruppen. Die Überprüfung der räumlichen Voraussetzungen ist im Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer ärztlichen Approbation beim Aufsuchen von Impfstellen offensichtlich ist, und dass keine Informationen über Ärzte vorliegen, die bereit waren, in Impfzentren zu arbeiten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Qualifikation der Impfenden nicht ausreichend ist, um Impfungen verantwortungsvoll durchzuführen. Die Landesregierung bestätigt, dass die Verantwortung für die Überprüfung der Impfbedingungen nicht klar geregelt ist und dass Impfschäden, die durch mangelnde Qualifikation entstehen, von der Regelung des § 60 IfSG erfasst werden.