❓ Lehrkräfte mit Behinderung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Beschäftigung von Lehrkräften mit Behinderung im hessischen Schuldienst. Es wird untersucht, welche Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung dieser Lehrkräfte bestehen und welche Herausforderungen sie im Einstellungsprozess und während ihrer Ausbildung erfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lehrkräfte mit Behinderung, die im hessischen Schuldienst arbeiten oder eine Anstellung anstreben, sowie die Institutionen der hessischen Hochschulen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller stellen verschiedene Fragen zur Situation von Lehrkräften mit Behinderung, darunter die Existenz von Quoten, die Anzahl der Lehrkräfte in den Schulamtsbezirken, die Anwerbung für Lehramtsstudiengänge und die Verfügbarkeit von Beratungsangeboten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine verbindlichen Quoten für Lehrkräfte mit Behinderung gibt. Es wird auf die Anzahl der Lehrkräfte in den Schulamtsbezirken verwiesen, die in einer Anlage aufgeführt ist. Zudem wird erklärt, dass der Weg ins Lehramt für Menschen mit Behinderung dem von anderen Lehrkräften entspricht. Es gibt keine speziellen Anwerbungsmaßnahmen für Lehramtsstudiengänge. Die Landesregierung nennt verschiedene Programme und Beratungsangebote, die Lehrkräften und Studierenden mit Behinderung zur Verfügung stehen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Lehrkräftebereich ergriffen. Es wird angestrebt, jährlich 50 Lehrkräfte mit Behinderung einzustellen. Die Antworten enthalten keine spezifischen Zahlen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen oder zur Anzahl der Lehrkräfte mit Behinderung in den Schulamtsbezirken.