❓ Gesundheitsämter und die einrichtungsbezogene Impfpflicht
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab dem 16. März 2022 in Hessen gilt. Sie fragt nach den zusätzlichen Aufgaben der Gesundheitsämter, deren Kapazitäten und der Unterstützung durch die Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gesundheitsämter, medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden zentrale Fragen zur Umsetzung der Impfpflicht gestellt, darunter die Aufgaben der Gesundheitsämter, deren Kapazitäten und die Unterstützung durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen zur Impfpflicht und den Aufgaben der Gesundheitsämter. Sie erklärt, dass die Gesundheitsämter die Meldungen über nicht immunisierte Personen bearbeiten und mögliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote aussprechen müssen. Die Kapazitäten der Gesundheitsämter sind bereits stark beansprucht, und die zeitnahe Erledigung hängt von der Entwicklung der Infektionszahlen ab.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Belastung der Gesundheitsämter durch die neuen Aufgaben. Die Landesregierung hat bereits erste Hinweise zur Durchführung der Impfpflicht gegeben und strebt ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter an.