❓ Defizitausgleich kommunaler Träger
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Defizitausgleich für kommunale Träger von Krankenhäusern in Hessen und die finanziellen Maßnahmen der Stadt und des Kreises Fulda zur Unterstützung des Klinikums.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die kommunalen Träger von Krankenhäusern in Hessen, insbesondere die Stadt und der Kreis Fulda sowie andere Sonderstatusstädte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem aktuellen Stand der Gesetzesänderung des Hessischen Krankenhausgesetzes, der Bewertung der Landesregierung zu den Finanzierungsmaßnahmen in Fulda und dem Defizit von Krankenhäusern in Hessen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass das Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung am 11. Februar 2022 in Kraft trat. Es wird festgestellt, dass die Finanzierung durch Stadt und Kreis Fulda nachvollziehbar ist. Zudem wird erwähnt, dass die Landesregierung keinen gesetzlichen Auftrag für einen Defizitausgleich hat.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Finanzierung von Krankenhäusern in Sonderstatusstädten ein relevantes Thema ist. Die Landesregierung nennt keine konkreten Zahlen zum Defizit und verweist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Krankenhausfinanzierung.