❓ Subventionierung extremistischer Vereinigungen durch das Land Hessen - Folgenachfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage "Finanzielle Zuwendungen des Landes Hessen an muslimische Vereine" – Drs. 20/5629
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Subventionierung extremistischer Vereinigungen in Hessen, insbesondere die finanziellen Zuwendungen an die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) und deren Verbindungen zu extremistischen Gruppen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die DITIB und deren Unterorganisationen, sowie die hessische Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Legitimität der Subventionen an die DITIB, den Verwendungszweck der Mittel und die Sicherstellung, dass diese nicht für verfassungswidrige Zwecke genutzt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Subventionen an den DITIB-Landesjugendverband für die Durchführung von Schulungen verwendet wurden. Es wird betont, dass keine Zuwendungen mehr nach 2016 an DITIB-Vereine gegeben wurden und dass eine spezielle verfassungsrechtliche Überprüfung nicht vorgesehen ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller behaupten, dass die DITIB Verbindungen zu extremistischen Gruppen hat. Die Landesregierung antwortet, dass die Subventionen legitim waren und keine Anhaltspunkte für verfassungswidrige Zwecke vorliegen. Die letzte Zuwendung an DITIB erfolgte 2016.