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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen

16. Februar 2022Dokument 20/7927 · WP 20Hessen
Esther Kalveram, Marius Weiß, Kerstin Geis, Ulrike Alex, Bijan Kaffenberg, Tanja Hartdegen, Tobias Eckert
GrundsteuerreformHessenSteuererklärungFinanzämterBürgerservice
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen, die ab 2025 in Kraft tritt. Die Fragesteller erkundigen sich nach Maßnahmen zur Sicherstellung der fristgerechten Abgabe der Steuererklärungen durch Grundstückseigentümer, insbesondere für diejenigen ohne digitalen Zugang.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind rund 3 Millionen Grundstückseigentümer in Hessen, die ihre Steuererklärungen abgeben müssen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung sicherstellt, dass auch nicht-digital-affine Eigentümer ihre Erklärungen fristgerecht abgeben können, ob eine Telefonhotline für Fragen zur Grundsteuer eingerichtet wird und welche Beratungsangebote in den Finanzämtern bereitgestellt werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Ausnahmen von der elektronischen Abgabe möglich sind und dass die Finanzämter telefonisch erreichbar sind. Zudem wird auf die bereits bestehenden digitalen Angebote und die Möglichkeit zur telefonischen Terminbuchung hingewiesen. Die Steuerverwaltung plant, den Eigentümern ein Informationsschreiben zuzusenden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit, auch nicht-digital-affine Bürger zu unterstützen. Die Landesregierung hebt hervor, dass die telefonische Erreichbarkeit der Finanzämter bundesweit einzigartig ist und dass die digitale Abgabe Vorteile für die Bürger bietet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Finanzämter die Hauptanlaufstelle für Fragen zur Grundsteuerreform sind.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7927, Wahlperiode 20, eingereicht 16. Februar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.