❓ Unabhängige Beschwerdestellen nach Psychiatrie ist §32 des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) – Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die unabhängigen Beschwerdestellen gemäß § 32 des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG). Diese Stellen sollen Menschen in Hessen die Möglichkeit bieten, Beschwerden über psychiatrische Einrichtungen vorzubringen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind psychisch erkrankte Personen in Hessen sowie deren Angehörige und die Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Existenz und Funktionsweise der Beschwerdestellen, zu den Tätigen in diesen Stellen, den Datenschutzbestimmungen und zur Dokumentation von Beschwerden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass es in Hessen ein Beschwerdesystem gibt, das jedoch kein vorgeschriebenes Beschwerdemanagementsystem umfasst. Es sind unabhängige Beschwerdestellen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eingerichtet, wobei eine derzeit aufgrund fehlender Mitglieder nicht aktiv ist. Es liegen keine Zahlen zu eingereichten Beschwerden vor.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin stellt fest, dass es in Hessen ein Beschwerdesystem gibt, jedoch keine spezifischen Zahlen zu Beschwerden vorliegen. Die Mitglieder der Beschwerdestellen arbeiten ehrenamtlich und es gibt keinen eigenen Datenschutzbeauftragten. Die Vertraulichkeit der Daten soll jedoch sichergestellt werden.