❓ Jobradleasing
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Lisa Gnadl thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Leasing von Dienstfahrrädern in Hessen. Während Angestellte im öffentlichen Dienst die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung haben, gilt dies nicht für Beamtinnen und Beamte, was Fragen zur Gleichbehandlung aufwirft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Angestellte und Beamtinnen sowie Beamte im öffentlichen Dienst in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, warum das Leasing nur für Angestellte möglich ist, ob eine Anpassung des Beamtenrechts geplant ist und wie die Landesregierung die Anschaffung von Fahrrädern für Beamtinnen und Beamte unterstützt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass eine tarifvertragliche Regelung für Beamte fehlt, weshalb eine Entgeltumwandlung nicht möglich ist. Eine Anpassung des Beamtenrechts ist nicht geplant. Die Landesregierung fördert die Fahrradmobilität durch einen unverzinslichen Vorschuss für den Fahrradkauf.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass die Regelungen in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg ungerecht sind. Die Landesregierung verweist auf die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Unterstützung durch Vorschüsse für den Fahrradkauf.