❓ Nachfragen zur aktuellen Corona-Schutzverordnung – Bezugnahme auf Drs. 20/7830 der Hessischen Landesregierung – FFP2-Maskenpflicht
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der FFP2-Maskenpflicht in der hessischen Corona-Schutzverordnung und hinterfragt die Informationspolitik der Landesregierung zu Trage- und Erholungszeiten von FFP2-Masken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Bevölkerung, insbesondere Kundinnen und Kunden im Einzelhandel sowie Personen, die körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung die Bevölkerung über Trage- und Erholungszeiten von FFP2-Masken aufklärt und welche Daten die Einführung der Maskenpflicht unterstützen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Maskenpflicht nur in bestimmten Situationen gilt, in denen die empfohlenen Tragezeiten nicht erreicht werden. Zudem wird auf die höhere Schutzwirkung von FFP2-Masken im Vergleich zu OP-Masken hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken zur Wirksamkeit und den Tragezeiten von FFP2-Masken. Die Landesregierung hat keine gravierenden Nebenwirkungen des Tragens von FFP2-Masken festgestellt. Die Anfrage wurde am 21. Februar 2022 eingereicht und die Antwort am 2. März 2022 verfasst.