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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Durchführung von Flachstartverfahren am Flughafen Frankfurt

21. Februar 2022Dokument 20/7960 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Flughafen FrankfurtFlachstartverfahrenLärmminderungLuftverkehrNADP
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Durchführung von Flachstartverfahren am Flughafen Frankfurt, insbesondere die Unterschiede zwischen den Verfahren NADP 1 und NADP 2 und deren Auswirkungen auf Lärmbelästigung und Treibstoffverbrauch.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anwohner in der Umgebung des Flughafens Frankfurt sowie Fluggesellschaften und Piloten, die die Abflugverfahren anwenden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt Fragen zu den aktuell angewendeten Abflugverfahren, deren Nutzung in bestimmten Zeitfenstern sowie zu Untersuchungen zur Lärmbelastung durch Flachstartverfahren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sowohl NADP 1 als auch NADP 2 als lärmmindernde Verfahren gelten und es keine spezifischen Vorgaben für deren Anwendung am Flughafen Frankfurt gibt. Zudem wird auf laufende Untersuchungen zur Lärmbelastung verwiesen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die Durchführung von Flachstartverfahren möglicherweise gegen die Bestimmungen der Luftverkehrsordnung verstoßen könnte. Die Landesregierung hält jedoch die Anwendung von NADP 2 für vereinbar mit den geltenden Vorschriften.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7960, Wahlperiode 20, eingereicht 21. Februar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.