❓ Durchführung von Flachstartverfahren am Flughafen Frankfurt
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Durchführung von Flachstartverfahren am Flughafen Frankfurt, insbesondere die Unterschiede zwischen den Verfahren NADP 1 und NADP 2 und deren Auswirkungen auf Lärmbelästigung und Treibstoffverbrauch.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohner in der Umgebung des Flughafens Frankfurt sowie Fluggesellschaften und Piloten, die die Abflugverfahren anwenden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zu den aktuell angewendeten Abflugverfahren, deren Nutzung in bestimmten Zeitfenstern sowie zu Untersuchungen zur Lärmbelastung durch Flachstartverfahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sowohl NADP 1 als auch NADP 2 als lärmmindernde Verfahren gelten und es keine spezifischen Vorgaben für deren Anwendung am Flughafen Frankfurt gibt. Zudem wird auf laufende Untersuchungen zur Lärmbelastung verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die Durchführung von Flachstartverfahren möglicherweise gegen die Bestimmungen der Luftverkehrsordnung verstoßen könnte. Die Landesregierung hält jedoch die Anwendung von NADP 2 für vereinbar mit den geltenden Vorschriften.