❓ Zuteilung "sittenwidriger" Kfz-Kennzeichen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Zuteilung von Kfz-Kennzeichen, die als sittenwidrig eingestuft werden. Es wird auf die Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verwiesen, die die Zulassungsbehörden ermächtigen, Kennzeichen abzulehnen, die gegen die guten Sitten verstoßen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Fahrzeughalter und Zulassungsstellen in Hessen, die mit der Zuteilung von Kfz-Kennzeichen befasst sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach verbindlichen oder unverbindlichen Regelungen der Landesregierung zur Zuteilung von sittenwidrigen Kennzeichen und welche spezifischen Kombinationen betroffen sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine weiteren Regelungen geplant, da die bestehenden Vorschriften ausreichend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Buchstabenkombinationen, die auf den Nationalsozialismus hinweisen, nicht zugeteilt werden dürfen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Sittenwidrigkeit von Kennzeichen gibt. Die Landesregierung nennt keine weiteren Kombinationen, die ergänzt werden sollen, und verweist auf die Entscheidungsfreiheit der Zulassungsbehörden.