❓ Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht vor hessischen Gerichten
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie viele Tatverdächtige im Zeitraum von 2016 bis 2020 vor hessischen Gerichten angeklagt wurden, die zum Zeitpunkt der Tat als Heranwachsende galten. Es wird auch auf die Verhandlungen vor Jugendgerichten eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Heranwachsende und Tatverdächtige, die im genannten Zeitraum in Hessen vor Gericht standen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Anklagen gegen Heranwachsende und die Verhandlungen vor Jugendgerichten sowie nach den Gründen für Alterszweifel bei Tatverdächtigen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine personenbezogene statistische Erfassung für die angefragten Kategorien stattfindet. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main berichtet, dass die Gesamtzahl der relevanten Verfahren im unteren zweistelligen Bereich liegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Es liegt eine Antwort der Landesregierung vor, die jedoch keine spezifischen Zahlen zu den angefragten Verfahren enthält.